Allgemeine Geschäftsbedingungen


Ferienhaus-Herberger
Von Gienanth Straße 13-15
66996 Schönau


Tel.: +49 172 720 65 96


info@ferienhaus-herberger.de


Privat: Christine Rodach

           Hochgasse 35

           67483 Edesheim


1.Geltungsbereich


1.1 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Ferienwohnungen zur Beherbergung sowie alle für den Mieter erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Vermieters.

1.2 Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Ferienwohnung sowie deren Nutzung zu anderen als Wohnzwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vermieters.


2. Buchung/Buchungsbestätigung


Buchungen der Ferienwohnungen erfolgen über das Buchungsprogramm auf der Website des Vermarktungspartners oder direkt über

Christine Rodach Tel. 0172 720 65 96, Mail: info@ferienhaus-herberger.de.

Die Reservierung für die Ferienwohnung ist mit Abschluss des Buchungsprozesses und Erhalt der Buchungsbestätigung, bzw. nach erfolgter Zahlung rechtskräftig. Der Mieter erklärt sich mit der Buchung mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie der Hausordnung des Vermieters einverstanden.


3. Zahlungsbedingungen


Der Mietpreis ist vorab durch Überweisung (nach Rechnungsstellung) oder spätestens am Abreisetag bar vor Ort zu begleichen.


VR Bank Südpfalz

IBAN DE67 5486 2500 0104 8091 65

BIC GENODE61SUW


Bei Zahlungsverzug erhält der Gast zunächst eine Zahlungserinnerung. Für jede anschließende Mahnung nach Verzugseintritt fallen 15,00 Euro Mahngebühren an. Transaktionsgebühren (bspw. Überweisung aus dem Ausland) sind vom Mieter zu tragen. Es werden ausschließlich Zahlungen per Überweisung akzeptiert. Eine Zahlung per EC- oder Kreditkarten bzw. Schecks werden nicht akzeptiert.


4. An-/Abreise


Die Ferienwohnung steht am Anreisetag ab 15.00 Uhr bzw. nach Absprache zur Verfügung. Die Schlüsselübergabe erfolgt über einen Schlüsseltresor. Am Abreisetag ist die Ferienwohnung bis 10.00 Uhr bzw. nach Absprache zu räumen. Der Vermieter behält sich vor, eine mehr als 60 Minuten verspätete Abreise entsprechend in Rechnung zu stellen.


5. Aufenthalt


5.1 Die Nutzung der Ferienwohnung ist den bei Buchung dem Vermieter mitgeteilten Gästen vorbehalten. Sollte das Objekt von mehr Personen als vereinbart benutzt werden, ist für diese ein gesondertes Entgelt gemäß Preisliste zu zahlen. Eine Untervermietung und Überlassung der Wohnung an Dritte ist nicht erlaubt. Der Mietvertrag darf nicht an dritte Personen weitergegeben werden.

5.2 Bei Verstößen gegen die AGBs oder die Hausordnung ist der Vermieter berechtigt, das Mietverhältnis sofort und fristlos zu kündigen. Ein Rechtsanspruch auf Rückzahlung des Mietzinses oder eine Entschädigung besteht nicht.


6. Sachzustand


Die Ferienwohnung wird vom Vermieter in einem gereinigten Zustand übergeben. Sollten Mängel bestehen oder während der Mietzeit auftreten, ist der Vermieter hiervon unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Der Mieter haftet für die von ihm verursachten Schäden am Mietobjekt sowie dem Inventar. Bei Verlust des Objekt-Schlüssels behält sich der Vermieter das Recht vor, die Schließanlage auszutauschen und dem Mieter die anfallenden Kosten in Rechnung zu stellen.

Das Inventar ist angemessen zu behandeln und nur für den Verbleib in den Ferienwohnungen vorgesehen. Das Umstellen von Einrichtungsgegenständen, insbesondere Betten, ist untersagt. Bei vertragswidrigem Gebrauch der Ferienwohnung, wie Untervermietung, Überbelegung, Störung des Hausfriedens sowie bei Nichtzahlung des vollen Mietpreises kann der Vertrag fristlos durch den Vermieter gekündigt werden. Eventuell bereits geleistete Zahlungen durch den Mieter bleiben in diesem Fall beim Vermieter.

Sollte der Mieter für eine eventuelle Schadensregulierung seine Haftpflichtversicherung in Anspruch nehmen wollen, ist dies dem Vermieter unter Nennung von Namen und Anschrift, sowie der Versicherungsnummer der Versicherung mitzuteilen.


7. Haustiere


Die Unterbringung von Haustieren jedweder Art ist nur in bestimmten Ferienwohnungen erlaubt. Bei Missachtung behält sich der Vermieter das Recht vor, den Mietvertrag fristlos zu kündigen und eine professionelle Reinigung auf Kosten des Mieters durchführen zu lassen.


8. Reiserücktritt


Bei einem Rücktritt vom Mietvertrag ist der Mieter verpflichtet, einen Teil des vereinbarten Preises als Entschädigung zu zahlen. Eine Stornierung hat schriftlich zu erfolgen. Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach der Zeit bis zum Anreisetag und ergibt sich wie folgt:

  • 7–28 Tage vor dem Anreisetag 50 % des vereinbarten Mietpreises

0–6 Tage vor dem Anreisetag oder bei Nichtanreise 90 % des vereinbarten Mietpreises.

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